Kommunikation mit Aufsichtsbehörden

Geplanter, verlässlicher und einheitlicher Umgang mit den Behörden, die das Unternehmen beaufsichtigen, im Normalbetrieb wie in der Krise.

Eine Aufsichtsbehörde ist eine besondere Anspruchsgruppe. Sie verfügt über Kontrollbefugnisse, und ihr Urteil kann Genehmigungen, Sanktionen oder die Geschäftstätigkeit beeinflussen. Die Beziehung sollte auf Verlässlichkeit beruhen: fristgerechte Erfüllung von Pflichten, sorgfältige Antworten und ein klar benannter Ansprechpartner.

In der Krise sind Reihenfolge und Einheitlichkeit entscheidend. Eine Behörde sollte von einem wesentlichen Ereignis nicht aus den Medien erfahren, wenn das Unternehmen sie früher hätte informieren können. Was das Unternehmen der Behörde mitteilt, muss mit seinen öffentlichen Aussagen übereinstimmen. Umfang und Zeitpunkt von Meldungen ergeben sich oft aus Vorschriften, daher sollten Entscheidungen hierzu unter Beteiligung eines Juristen fallen.

Für den Vorstand ist wichtig, dass die Beziehung zur Behörde auf angemessener Ebene verantwortet wird und nicht erst im Problemfall entsteht. Vertrauen aus dem Normalbetrieb erleichtert das Gespräch, wenn die Lage schwierig wird.

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